Wir verwalten Wohnungseigentümergemeinschaften in Bad Lippspringe, Paderborn, Schlangen und der Region, kaufmännisch, organisatorisch, technisch und rechtlich aus einer Hand.
Objekt anfragen Zur MietverwaltungHausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Erhaltungsrücklage, Buchführung über das Gemeinschaftskonto, Mahnwesen und Zahlungsverkehr.
Fristgerechte Einladung, Vorbereitung der Beschlussvorlagen, Durchführung, Protokoll und Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG.
Umsetzung der gefassten Beschlüsse, Auftragsvergabe, Kontrolle und Dokumentation gegenüber der Gemeinschaft.
Regelmäßige Objektbegehungen, Wartungsverträge, Instandhaltung und Instandsetzung mit regionalen Fachbetrieben, Vergleichsangebote.
Prüfung des Versicherungsschutzes (Gebäude, Haftpflicht), Schadenmeldung und Abwicklung mit dem Versicherer.
Vertretung der Gemeinschaft nach außen (§ 9b WEG), Abstimmung mit Beirat, Handwerkern, Versorgern und Behörden.
1. Erstgespräch und Angebot. Sie nennen uns die Eckdaten Ihrer Gemeinschaft (Anzahl der Einheiten, Baujahr, Besonderheiten). Wir erstellen ein transparentes Angebot mit Verwaltervertrag.
2. Beschluss der Eigentümerversammlung. Die Bestellung des Verwalters erfolgt durch Beschluss der Gemeinschaft (§ 26 WEG). Auf Wunsch stellen wir uns vorab in der Versammlung vor.
3. Übergabe. Wir übernehmen die Unterlagen von der bisherigen Verwaltung, richten das Gemeinschaftskonto und die Buchhaltung ein und informieren Eigentümer, Versorger und Handwerker.
4. Laufende Verwaltung. Ab dem vereinbarten Stichtag sind wir Ihr Ansprechpartner, mit festen Bürozeiten und kurzen Wegen in der Region.
Die WEG-Verwaltung führt die laufende Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Wohnungseigentumsgesetz: Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan, Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung, Umsetzung der Beschlüsse, Instandhaltung, Versicherungen und Vertretung der Gemeinschaft nach außen.
Eigentümer haben nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG grundsätzlich Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Die Zertifizierung wird durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer erworben und weist Kenntnisse in Recht, Technik und kaufmännischer Verwaltung nach. Unsere Verwaltung erfüllt diese Anforderung.
Mindestens einmal jährlich (§ 24 Abs. 1 WEG). Bei Bedarf berufen wir zusätzlich außerordentliche Versammlungen ein, etwa bei dringenden Instandsetzungsmaßnahmen.
Das hängt von der Unterlagenlage und der Abstimmung mit der bisherigen Verwaltung ab. In vielen Fällen ist eine Übernahme zum nächsten Quartalswechsel oder Jahreswechsel möglich. Wir begleiten den gesamten Übergang.
Die Vergütung richtet sich nach Anzahl der Einheiten, Leistungsumfang und Zustand des Objekts. Sie erhalten von uns ein transparentes, unverbindliches Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung.
Ja. Wir verwalten kleine und mittlere Wohnungseigentümergemeinschaften ebenso wie größere Objekte, auch Gewerbeeinheiten und Lagereinheiten.
Hausverwaltung Peters
Konrad-Korte-Str. 22 · 33175 Bad Lippspringe
Telefon: 05252 / 6424
E-Mail: info@hausverwaltung-peters.com
Büroöffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr