WEG-VERWALTUNG

WEG-Verwaltung
rechtssicher & transparent

Wir verwalten Wohnungseigentümergemeinschaften in Bad Lippspringe, Paderborn, Schlangen und der Region, kaufmännisch, organisatorisch, technisch und rechtlich aus einer Hand.

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Unsere Leistungen in der WEG-Verwaltung

Kaufmännische Verwaltung

Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Erhaltungsrücklage, Buchführung über das Gemeinschaftskonto, Mahnwesen und Zahlungsverkehr.

Eigentümerversammlung

Fristgerechte Einladung, Vorbereitung der Beschlussvorlagen, Durchführung, Protokoll und Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG.

Beschlussumsetzung

Umsetzung der gefassten Beschlüsse, Auftragsvergabe, Kontrolle und Dokumentation gegenüber der Gemeinschaft.

Technische Betreuung

Regelmäßige Objektbegehungen, Wartungsverträge, Instandhaltung und Instandsetzung mit regionalen Fachbetrieben, Vergleichsangebote.

Versicherungsmanagement

Prüfung des Versicherungsschutzes (Gebäude, Haftpflicht), Schadenmeldung und Abwicklung mit dem Versicherer.

Rechtliche Vertretung

Vertretung der Gemeinschaft nach außen (§ 9b WEG), Abstimmung mit Beirat, Handwerkern, Versorgern und Behörden.

So läuft der Verwalterwechsel ab

1. Erstgespräch und Angebot. Sie nennen uns die Eckdaten Ihrer Gemeinschaft (Anzahl der Einheiten, Baujahr, Besonderheiten). Wir erstellen ein transparentes Angebot mit Verwaltervertrag.

2. Beschluss der Eigentümerversammlung. Die Bestellung des Verwalters erfolgt durch Beschluss der Gemeinschaft (§ 26 WEG). Auf Wunsch stellen wir uns vorab in der Versammlung vor.

3. Übergabe. Wir übernehmen die Unterlagen von der bisherigen Verwaltung, richten das Gemeinschaftskonto und die Buchhaltung ein und informieren Eigentümer, Versorger und Handwerker.

4. Laufende Verwaltung. Ab dem vereinbarten Stichtag sind wir Ihr Ansprechpartner, mit festen Bürozeiten und kurzen Wegen in der Region.

Häufige Fragen zur WEG-Verwaltung

Was macht eine WEG-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung führt die laufende Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Wohnungseigentumsgesetz: Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan, Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung, Umsetzung der Beschlüsse, Instandhaltung, Versicherungen und Vertretung der Gemeinschaft nach außen.

Was bedeutet zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG?

Eigentümer haben nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG grundsätzlich Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Die Zertifizierung wird durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer erworben und weist Kenntnisse in Recht, Technik und kaufmännischer Verwaltung nach. Unsere Verwaltung erfüllt diese Anforderung.

Wie oft findet eine Eigentümerversammlung statt?

Mindestens einmal jährlich (§ 24 Abs. 1 WEG). Bei Bedarf berufen wir zusätzlich außerordentliche Versammlungen ein, etwa bei dringenden Instandsetzungsmaßnahmen.

Wie schnell können Sie unsere WEG übernehmen?

Das hängt von der Unterlagenlage und der Abstimmung mit der bisherigen Verwaltung ab. In vielen Fällen ist eine Übernahme zum nächsten Quartalswechsel oder Jahreswechsel möglich. Wir begleiten den gesamten Übergang.

Was kostet eine WEG-Verwaltung?

Die Vergütung richtet sich nach Anzahl der Einheiten, Leistungsumfang und Zustand des Objekts. Sie erhalten von uns ein transparentes, unverbindliches Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung.

Übernehmen Sie auch kleine Gemeinschaften?

Ja. Wir verwalten kleine und mittlere Wohnungseigentümergemeinschaften ebenso wie größere Objekte, auch Gewerbeeinheiten und Lagereinheiten.

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Kontakt

Hausverwaltung Peters
Konrad-Korte-Str. 22 · 33175 Bad Lippspringe
Telefon: 05252 / 6424
E-Mail: info@hausverwaltung-peters.com

Büroöffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr

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